In einigen deutschen Städten kann man inzwischen kostenlos parken, sofern das Auto ein E-Kennzeichen hat (so wie unser Dörpsmobil). Das ‘E’ hinter der Nummer ist ein Zeichen dafür, dass das gekennzeichnete Auto ein Elektroauto ist.

Das Emobilitätsgesetz (EmoG), das im Juni 2015 in Kraft getreten ist, erlaubt es Städten und Gemeinden, für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb Sondergenehmigungen auszustellen. Bei den speziellen Rechten, die man mit den Kennzeichen erhält, kann es sich zum Beispiel um Vorteile beim Parken oder die Mitbenutzung von Busspuren handeln.

Eckernförde

Halter von Elektroautos können im Kernbereich der Innenstadt bis zur Höhe der jeweiligen Höchstparkdauer gebührenfrei parken. Die Ankunftszeit muss durch eine ausgelegte Parkscheibe nachgewiesen werden. 

Der Kernbereich der Innenstadt wird wie folgt begrenzt:

  • Reeperbahn (einschließlich der bis zum Bahnhof gelegenen westlichen Parkflächen),
  • Gerichtstraße,
  • Kieler Straße einschließlich Bahnhofstraße und Bachstraße,
  • Preußerstraße,
  • Am Exer,
  • Jungfernstieg,
  • Mühlenstraße,
  • Rosengang,
  • Ottestraße,
  • Frau-Clara-Straße,
  • Langebrückstraße,
  • Schiffbrücke und Gaehtjestraße.
Die genannten Straßen sind Bestandteile des Kernbereiches der Innenstadt.

Kiel

Im Kieler Stadtgebiet dürfen Sie mit Ihrem E-Kennzeichen auf öffentlich gewidmeten und bewirtschafteten Parkplätzen bis zu zwei Stunden kostenlos parken. Soweit kürzere Höchstparkzeiten als zwei Stunden gelten, sind diese einzuhalten. Der Parkbeginn ist durch das Auslegen einer Parkscheibe anzuzeigen.

Hamburg

In Hamburg sind Elektroautos im gesamten Stadtgebiet von der Parkgebührenpflicht befreit. Diese Regelung gilt bis ins Jahr 2020. Fahrzeugführer elektrisch betriebener Fahrzeuge können in ganz Hamburg an Parkscheinautomaten unter Beachtung der jeweils angegebenen Höchstparkzeit gebührenfrei parken. Voraussetzung für das gebührenfreie Parken eines elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugs an einem Parkscheinautomaten ist die Auslage einer Parkscheibe, damit die Höchstparkzeit kontrollierbar ist.

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