Gebührenordnung „För mien Dörp Ascheffel e.V.“
§ 1. Vereinsbeiträge
1.1. Mitgliedsbeitrag
- a) Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt für alle Vereinsmitglieder ab dem Monat der Bereitstellung von Leistungsangeboten des Vereins:
• | Voll- oder Gast-Mitglied | € 3,- |
• | juristische Person | € 3,- |
• | Partnermitgliedschaft | € 2,- |
§ 2. Nutzungsgebühren Dörpsmobil
2.1. Aufnahmegebühr
- a) Mit der Aufnahme als Mitglied in die Sparte Dörpsmobil ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von € 10,- fällig.
2.2. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab dem Monat der Bereitstellung von Leistungen durch den Vereins:
2.3. | Voll- oder Gast-Mitglied | € 3,- |
2.4. | Zweitmitglied (Lebenspartner) | € 2,- |
2.5. | juristische Person | € 7,- |
2.6. Für die Nutzung des Dörpsmobil wird eine Zeitpauschale erhoben, und zwar
- Für die Nutzung von bis zu acht (8) Stunden am Tag beträgt die Gebühr € 4,00 pro gebuchter Stunde.
- Für die Nutzung von über acht (8) Stunden pro Tag wird eine pauschale Zeitpauschale von € 35,- je Buchung und Tag erhoben.
2.7. Bei nicht Einhaltung der Nutzungsordnung für das Dörpsmobil werden folgende zusätzliche Pauschalen erhoben:
a) | Überschreitung der gebuchten Nutzungszeit* | € 10,- |
b) | Fahrzeug nicht an Ladestation angeschlossen | € 10,- |
c) | Übermäßige Verschmutzung des Fahrzeugs | |
• außen | € 10,- | |
• innen | € 15,- | |
d) | Bearbeitungskosten für Bußgeldbescheid | € 10,- |
e) | Verlust der Schlüssel, die tatsächlichen Kosten | max. € 250,- |
2.8.Der Anteil der Selbstbeteiligung im Falle eines Unfalls beträgt 300,-€
* Eine Überschreitung der Nutzungszeit wird nur berechnet, wenn keine rechtzeitige Rückmeldung an die Verwalter erfolgt ist.