Nutzungsordnung

für das Dörpsmobil Ascheffel
des Vereins „För mien Dörp Ascheffel e.V.“

§ 0. Allgemeines

0.1. Derzeit steht ein Renault ZOE E-Mobil am Standort Schulberg an der Bürger Begegnungsstätte (BBS) zur Verfügung.

0.2. Das Fahrzeug wird Jahreszeit abhängig mit Sommer- oder Winter-Reifen ausgerüstet angeboten. Der Nutzer ist jedoch verantwortlich dafür, das Fahrzeug nur mit angemessener Bereifung zu nutzen.

§ 1. Nutzungsberechtigung

1.1. Nutzungsberechtigt sind alle Mitglieder, die der Vereinssparte Dörpsmobil angehören.

1.2. Mitglieder der Vereinssparte Dörpsmobil können für eine gebuchte Fahrt einen Fahrzeugführer aus der Sparte benennen, der für sie das Fahrzeug fährt.

  1. a) Das Fahrzeug darf nur von Spartenmitgliedern und keiner anderen Person gefahren werden. Die Nutzungsvoraussetzungen (siehe §2 dieser Nutzungsverordnung) müssen erfüllt sein.
  2. b) Der Nutzungsberechtigte hat das Handeln des jeweiligen Fahrzeugführers gegenüber dem Verein wie eigenes Handeln zu vertreten.

§ 2. Nutzungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Nutzung des Fahrzeuges sind:

2.1. der Fahrzeugführer besitzt eine gültige Fahrerlaubnis.

2.2. eine Einweisung zum Fahrzeug und Nutzung des Dörpsmobil Ascheffel durch Verantwortliche des Vereins (Vorstandsmitglieder, Fahrzeugwart oder persönlich delegierte Spartenmitglieder) ist erfolgt.
Diese Unterweisung beinhaltet Grundlagen zum Führen des Fahrzeugs, Schlüsselvergabe und Ladevorgang, sowie weitere Dörpsmobil-relevante Informationen.

2.3. bei der Einweisung sind Personalausweis und Führerschein vorzulegen.

2.4. die Gebühren gemäß Gebührenordnung werden ausschließlich nach der Nutzung per SEPA Lastschriftverfahren eingezogen.

2.5. der Nutzungsberechtigte und der Fahrzeugführer haben die Nutzungsordnung in der jeweilig gültigen Fassung anerkannt.

2.6. das Fahrzeug ist für den Nutzungszeitraum gebucht und freigegeben.

§ 3. Informationspflicht

3.1. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, seine Kontaktdaten dem Verein För mien Dörp Ascheffel gegenüber aktuell zu halten, insbesondere: Name, Anschrift, Telefon/ E-Mail, Bankdaten

3.2. Für etwaige Schäden oder Folgeschäden, die aufgrund falscher Daten entstehen, haftet der Nutzungsberechtigte.

3.3. Der Nutzungsberechtigte darf bei Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot, das Dörpsmobil Ascheffel nicht selbst führen.

§ 4. Fahrzeugzugang und Fahrtabschluss

4.1. Der Fahrzeugschlüssel wird vor und nach einer Fahrt des Dörpsmobils in einem Schlüsselsafe an der BBS- Ascheffel verwahrt.

4.2. Fahrzeugführer erhalten vor jeder Fahrt einen Code für den Zugang zum Fahrzeugschlüssel.
Über den Code ist Stillschweigen zu bewahren und der Fahrzeugführer darf ihn nicht an Dritte weitergeben.

4.3. Nach Rückkehr ist das Dörpsmobil ordnungsgemäß an die Ladesäule anzuschließen, abzuschließen und der Schlüssel im Schlüsselsafe abzulegen.

§ 5. Verwaltung

5.1. Eine Buchung des Dörpsmobil Ascheffel erfolgt vorrangig über die Mobilitäts-App des Amtes Hüttener Berge. Die Buchung kann im Einzelfall auch über Kontaktaufnahme zu den „Verwaltern“ des Vereins För mien Dörp Ascheffel erfolgen.

5.2. Stornierung

  1. a) durch den Bucher
    Eine direkte Fahrtstornierung durch den Bucher ist nicht möglich. Fahrt-Stornierungen können in begründeten Ausnahmefällen über einen „Verwalter“ des Vereins erfolgen.
  2. b) durch den Verein
    bei einem unvorhersehbaren Ausfall des Fahrzeugs (z.B. technischer Defekt, Unfall) erfolgt eine Stornierung durch den Verein. Den Nutzern wird der Ausfall rechtzeitig mitgeteilt.

5.3. Überziehung
Der Rückgabetermin des Fahrzeugs ist einzuhalten. Eine Buchungsverlängerung nach Fahrtantritt ist nicht vorgesehen.

5.4. Bei einer unverschuldeter Überziehung (z.B. Stau aufgrund eines Verkehrsunfalls), ist möglichst vorrausschauend ein „Verwalter“ des Vereins zu informieren. Anfallende zusätzliche Kosten werden über die Gebührensatzung geregelt.

§ 6. Abrechnung und Zahlungsfristen

6.1. Den Preis für die Nutzung des Dörpsmobil Ascheffel sowie andere Gebühren und Entgelte sind in der jeweils gültigen Gebührenordnung geregelt.

6.2. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise jeweils im Folgemonat per Lastschrift.

6.3. Erfolgt innerhalb eines Monats nach Abbuchung kein Widerspruch, so gilt die Abbuchung als anerkannt.

§ 7. Versicherung

7.1. Das Dörpsmobil Ascheffel wird durch die Gemeinde Ascheffel Haftpflicht versichert.

7.2. Es besteht eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung von 300,- € besteht ebenfalls. Bei selbstverschuldeten Unfällen trägt der Nutzungs-berechtigte die Selbstbeteiligung. Es gelten die Bedingungen der Versicherung.

7.3. Es besteht kein Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch Fehlbedienung des Fahrzeugs hervorgerufen werden.

7.4. Der Versicherungsschutz kann entfallen, wenn das Fahrzeug durch einen unberechtigten Fahrer, insbesondere ohne gültige Fahrerlaubnis oder einen nicht fahrtüchtigen Fahrer geführt wird. Das gilt ebenso bei Alkohol, Drogen oder Diebstahl.

§ 8. Schäden

8.1. Vor Fahrtantritt ist das Fahrzeug auf Schäden zu überprüfen.
Festgestellte neue Schäden sind zur eigenen Entlastung vor Fahrantritt telefonisch oder über die E-Mailadresse des Vereins zu melden. Sie sind unbedingt im Infoheft zu vermerken.

8.2. Während der Nutzung entstandene Schäden sind ebenfalls im Infoheft festzuhalten und zeitnah telefonisch oder per Email zu melden.

8.3. Bei (geringfügigen) Schäden, bei denen eine Reparatur nicht sinnvoll ist, legt der Vorstand gegebenenfalls eine Ausgleichszahlung fest, die an den Verein zu zahlen ist.

8.4. Unfälle mit erheblichem Sachschaden, mit Personenschaden und Beteiligung anderer Fahrzeuge, sind immer der Polizei zu melden.

8.5. Fällt ein Fahrzeug durch Unfall, technischen Defekt oder ähnliches aus, muss derjenige, der den Schaden zuerst feststellt, unverzüglich den Fahrzeugwart oder einem „Verwalter“ des Vereins (ansonsten Vorsitzenden) informieren.

8.6. Wer einen Schaden vorsätzlich verursacht oder eine Strafe auslöst, trägt alle dem Verein und den übrigen Nutzungsberechtigten entstehenden Aufwendungen und Kosten, soweit sie nicht von einer Versicherung oder Dritten abgedeckt werden. Dies gilt insbesondere auch für Schäden oder grobe Fahrlässigkeit, bei denen die Versicherung eine Übernahme des Schadens ablehnt.

8.7. Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert, im Schadensfall ist ein Eigenanteil zu übernehmen.

§ 9. Haftungsausschluss

9.1. Das Dörpsmobil Ascheffel wird vom Verein regelmäßig gewartet und auf Fahrtauglichkeit (Luftdruck, Reifen usw.) überprüft.

9.2. Jeder Nutzer ist jedoch selbst für die Sicherheit und Fahrtauglichkeit des genutzten Fahrzeugs verantwortlich und hat sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen.

9.3. Gleiches gilt bei der Nutzung eines evtl. im Auto vorhandenen Kindersitzes hinsichtlich seiner ordnungsgemäßen sicheren Verankerung.

9.4. Der Verein haftet nicht dafür, dass

  1. a) ein gebuchtes Fahrzeug zur Nutzung bereitsteht und einsatzbereit ist
  2. b) ein bereitstehendes Fahrzeuge sicher und fahrtauglich ist

§ 10. Sonstige Regelungen

10.1. Vor Inbetriebnahme erfolgt eine Entriegelung des Ladekabels von Fahrzeug und Säule. Das Ladekabel ist im Fahrzeug mitzuführen.

10.2. Bei Verlassen ist das Fahrzeug immer zu verschließen. Das Fahrzeug ist bei Rückgabe stets mit dem Ladekabel wieder an die Ladesäule anzuschließen.

10.3. Das Fahrzeug darf nur auf befestigen Straßen und Wegen im Rahmen des öffentlichen Verkehrs genutzt werden.

10.4. Das Fahrzeug ist sauber zu halten; der Innenraum ist bei Bedarf auszusaugen, bei starker Verschmutzung ist das Fahrzeug auch außen zu reinigen.

10.5. Jeder Nutzer verpflichtet sich zu einer umweltschonenden und sozialverträglichen Fahrweise.

10.6. Im Fahrzeug gilt absolutes Rauchverbot.