Gebührenordnung „För mien Dörp Ascheffel e.V.“

§ 1. Vereinsbeiträge

1.1. Mitgliedsbeitrag

  1. a) Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt für alle Vereinsmitglieder ab dem Monat der Bereitstellung von Leistungsangeboten des Vereins:
  2. Voll- oder Gast-Mitglied€ 3,-
    juristische Person€ 3,-
    Partnermitgliedschaft€ 2,-

§ 2. Nutzungsgebühren Dörpsmobil

2.1. Aufnahmegebühr

  1. a) Mit der Aufnahme als Mitglied in die Sparte Dörpsmobil ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von € 10,- fällig.

2.2. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab dem Monat der Bereitstellung von Leistungen durch den Vereins:

2.3.Voll- oder Gast-Mitglied€ 3,-
2.4.Zweitmitglied (Lebenspartner)€ 2,-
2.5.juristische Person€ 7,-

2.6. Für die Nutzung des Dörpsmobil wird eine Zeitpauschale erhoben,
und zwar

  • Für die Nutzung von bis zu acht (8) Stunden am Tag beträgt die Gebühr € 4,00 pro gebuchter Stunde.
  • Für die Nutzung von über acht (8) Stunden pro Tag wird eine pauschale Zeitpauschale von € 35,- je Buchung und Tag erhoben.

2.7. Bei nicht Einhaltung der Nutzungsordnung für das Dörpsmobil werden folgende zusätzliche Pauschalen erhoben:

a)Überschreitung der gebuchten Nutzungszeit*€ 10,-
b)Fahrzeug nicht an Ladestation angeschlossen€ 10,-
c)Übermäßige Verschmutzung des Fahrzeugs
• außen€ 10,-
• innen€ 15,-
d)Bearbeitungskosten für Bußgeldbescheid€ 10,-
e)Verlust der Schlüssel, die tatsächlichen Kostenmax. € 250,-

2.8.Der Anteil der Selbstbeteiligung im Falle eines Unfalls beträgt 300,-€

* Eine Überschreitung der Nutzungszeit wird nur berechnet, wenn keine rechtzeitige Rückmeldung an die Verwalter erfolgt ist.